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Gutachter im Prozess zu Mord: Opfer ohne Überlebenschance

dpa / Jan Woitas
dpa / Jan Woitas

Im Prozess zum Mord an einem homosexuellen Mann in Aue hat der Rechtsmediziner ausgeschlossen, dass das Opfer eine Überlebenschance gehabt hat. «Wir haben Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind», sagte der Sachverständige am Dienstag bei der Verhandlung am Landgericht Chemnitz.

Zuvor hatte der 57-Jährige detailliert die bei der Obduktion gefundenen schwersten Verletzungen im Gesicht, am Kopf und am Gehirn aufgezählt. Er sei 30 Jahre im Fach und habe erst einmal Vergleichbares gesehen, sagte der Gutachter. Todesursache waren eine Hirnstammprellung und -zertrümmerung bei offenen Brüchen des Gesichts. Die Verletzungen seien durch massive Gewalteinwirkung mit einer 23 Kilogramm schweren Tür erklärbar.

Vor der Schwurgerichtskammer müssen sich drei Deutsche wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten. Die 22 bis 27 Jahre alten Angeklagten sollen den 27-jährigen Deutschen am 18. April 2018 auf einem ehemaligen Bahngelände brutal misshandelt und getötet haben. Der Prozess wird am 21. Mai fortgesetzt. Dann soll der psychiatrische Sachverständige zur Schuldfähigkeit der Angeklagten aussagen.

Der Fall hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt, weil er als vollendeter Totschlag in der Statistik für Politisch motivierte Kriminalität von Rechten geführt wird. Hintergrund ist, dass nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Angeklagter ein ausgesprochenes Problem mit Homosexualität hat. Bislang sieht die Behörde keine belastbaren Hinweise dafür, dass dies das Motiv für die Tat war.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas