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Gericht weist Eilanträge einer armenischen Familie ab

Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Dienstag die Eilanträge gegen die Abschiebung einer Familie nach Armenien aus formalen Gründen abgewiesen. Die Eilanträge wurden als unzulässig eingestuft, da sie so spät gestellt wurden, dass dem Gericht nicht mehr ausreichend Zeit für eine Entscheidung geblieben sei, sagte ein Gerichtssprecher. Überdies habe das Oberverwaltungsgericht Bautzen im vorigen Jahre bereits die Anträge auf Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen abgelehnt.

Die fünfköpfige Familie aus Armenien soll auf Anordnung der Landesdirektion Sachsen in ihre Heimat abgeschoben werden. Laut der Behörde waren die Eltern 2006 nach Deutschland gekommen und hatten sich als Iraker ausgegeben. Die drei in Deutschland geborenen Kinder haben laut Landesdirektion wie die Eltern die armenische Staatsbürgerschaft. Ein erster Abschiebungsversuch war im August vorigen Jahres am Widerstand der Familie gescheitert.

Am Vorabend hatten rund 80 Menschen spontan friedlich in Dresden gegen die Abschiebung protestiert.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Hendrik Schmidt

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