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Gericht lehnt Hauptverfahren gegen Juliane Nagel ab

Die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel muss sich nicht wegen angeblicher Todesdrohungen vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Leipzig habe die Eröffnung eines entsprechenden Hauptverfahrens nach jahrelangen Ermittlungen gegen die Politikerin der Linken abgelehnt, sagte ein Sprecher am Freitag. Der Beschluss sei bereits Ende Dezember gefasst worden. Zuvor hatte die Leipziger Internetzeitung darüber berichtet.

Nagel war nach einer Demonstration im Mai 2014 angezeigt worden. Eine Frau beschuldigte sie, zu ihr gesagt zu haben: «Die nächste Nazidemo erleben Sie mit einem Zettel am Fuß!». Nagel hatte dies stets bestritten. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet und zur Anklageerhebung schließlich auch die Aufhebung der Immunität der Landtagsabgeordneten erwirkt.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sah das Gericht allerdings keinen hinreichenden Tatverdacht. Selbst wenn Nagel sich entsprechend geäußert hätte, wäre der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt, da sich aus der Aussage «nicht zwangsläufig die Ankündigung der Tötung eines anderen» ergebe, heißt es in dem Beschluss. Zudem ließe eine derart «prahlerische Redensart den Eindruck der Ernstlichkeit missen».

Linken-Fraktionschef Rico Gebhardt begrüßte bei Twitter die Entscheidung, bemängelte aber zugleich, dass es lange gedauert habe, «ehe diese getroffen worden ist».

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas