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Gericht: Corona-Allgemeinverfügung in Sachsen ist rechtens

Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Die sächsische Allgemeinverfügung zum Schutz in der Corona-Krise ist weiter rechtens. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG) lehnte am

Die sächsische Allgemeinverfügung zum Schutz in der Corona-Krise ist weiter rechtens. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG) lehnte am Dienstag einen Eilantrag gegen die Verfügung des Gesundheitsministeriums vom 31. März ab. Der Kläger hatte sich gegen einzelne Passagen der Verfügung gewandt. Die Richter sehen zwar einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte, betrachten diesen aber zur Verhinderung von weiteren Infektionsfällen als verhältnismäßig - zumal es eine zeitliche Begrenzung gibt. Die Entscheidung des OVG sei unanfechtbar, hieß es.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild


Anmerkung Redaktion:
Das Umfeld des Wohnbereiches "[...] wird man bei aller Unschärfe bei etwa 10 bis 15 Kilometer von der Wohnung entfernt annehmen können. [...]".