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Gericht bestätigt Schließung von Tattoo- und Piercingstudios

Symbolbild Corona / pixabay
Symbolbild Corona / pixabay

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat die vorübergehende Schließung von Tattoo- und Piercingstudios in Sachsen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bestätigt. Der Eingriff sei für die betroffenen Gewerbetreibenden zwar gravierend, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Dem stehe aber das durch die Pandemie bedrohte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung entgegen. Außerdem sei das Betriebsverbot auf vier Wochen befristet und den Betrieben eine erheblich Entschädigung in Aussicht gestellt worden.

Geklagt hatten in dem Eilverfahren laut Gericht zwei Betroffene aus dem Raum Dresden und Zwickau. Gemäß der am 2. November in Kraft getretenen Corona-Schutz-Verordnung müssen Anbieter körpernaher Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen sowie Friseuren diesen Monat schließen. Die Ausnahme für Friseure sei gerechtfertigt, da deren Tätigkeit zur Grundversorgung im Bereich Körperhygiene gehöre, erklärte das Gericht.

Der Beschluss wurde bereits am Mittwoch gefasst und ist die erste Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur aktuellen sächsischen Corona-Verordnung, die einen Teil-Lockdown eingeleitet hat.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH