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Gericht bestätigt Kündigung des Gedenkstätten-Vize-Direktors

Der Eingang zum Arbeitsgericht Berlin. Foto: Jens Kalaene/dpa/Archivbild
Der Eingang zum Arbeitsgericht Berlin. Foto: Jens Kalaene/dpa/Archivbild

Die Kündigung des früheren Vize-Direktors der Stasi-Opfer-Gedenkstätte in Berlin war rechtens. Das hat das Berliner Arbeitsgericht entschieden, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Zur Begründung hieß es, der frühere Vize-Chef habe sich in vielen Situationen wie Bewerbungsgesprächen nicht korrekt verhalten, weil er diese im privaten Rahmen abgehalten habe. Dieses Verhalten habe er auch nach einer Ermahnung durch seinen Vorgesetzten nicht geändert, erklärte der Richter. Über die von mehreren Frauen erhobenen Vorwürfe der sexuellen Belästigung urteilte das Arbeitsgericht nicht. Sie hätten keine Rolle gespielt bei der Entscheidung, sagte der Richter. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Der Eingang zum Arbeitsgericht Berlin. Foto: Jens Kalaene/dpa/Archivbild