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Geldbuße für Journalisten nach unerlaubtem Interview

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Eine Geldbuße von 500 Euro muss ein Journalist für ein unerlaubtes Interview zahlen, das er mit dem Angeklagten des Prozesses um eine tödliche Messerattacke in Chemnitz 2018 geführt hat. Das Bußgeldverfahren wegen unerlaubten Verkehrs mit Gefangenen sei rechtskräftig abgeschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz am Donnerstag mit. Dem Journalisten sei bekannt gewesen, dass er keine Telefonerlaubnis mit dem des Totschlags verdächtigen Syrer Alaa S. hatte, der sich damals in der Justizvollzugsanstalt Waldheim in Untersuchungshaft befand, hieß es.

Das Gespräch sei über eine Freundin des Angeklagten zustande gekommen, die den Hörer an den Journalisten weitergereicht habe, der sich anschließend rund eine Stunde mit dem Gefangenen unterhalten konnte. Dabei war das Telefonat ausschließlich der Frau genehmigt worden. Gegen sie wurde eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro angeordnet.

Das Landgericht Chemnitz hatte Alaa S. nach 19 Verhandlungstagen im August 2019 wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Kammer war davon überzeugt, dass er am 26. August 2018 in Chemnitz gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den 35-jährigen Daniel H. erstochen hat.

In dem einen Telefoninterview des ZDF-Magazins «Frontal21» hatte er seine Unschuld beteuert und bestritten, für den Tod von Daniel H. mitverantwortlich zu sein.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild