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Gefangenenmeuterei: Fall landet erneut vor Gericht

Der versuchte Ausbruch aus dem Zwickauer Gefängnis wird erneut die Justiz beschäftigen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden 22 Jahre alten Angeklagten wollen das Urteil des Amtsgerichts Zwickau von Ende Januar nicht akzeptieren. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag auf dpa-Anfrage mit. Demnach legte die Staatsanwaltschaft bereits Berufung ein, die beiden Angeklagten ließen das Rechtsmittel bislang noch offen. Die Männer waren wegen Gefangenenmeuterei zu Jugendstrafen von zwei Jahren und drei Monaten beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Bei dem Ausbruchsversuch im Oktober 2016 sollen sich die Täter durch eine Essensklappe gezwängt haben und so aus ihrer Zelle entkommen sein.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas