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Freundin in Badewanne erstochen: 33-Jähriger kommt in Klinik

dpa / David-Wolfgang Ebener
dpa / David-Wolfgang Ebener

Für den gewaltsamen Tod seiner Freundin muss ein 33-Jähriger nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Görlitz erkannte am Montag auf Totschlag und ordnete im Zuge des Sicherungsverfahrens die Unterbringung in der Psychiatrie für unbestimmte Zeit an. Der gebürtige Bautzener soll die 30-Jährige am 7. November 2018 mit mindestens 15 Messerstichen in Hals und Kopf getötet haben, als sie badete. Danach habe er sich selbst in Suizidabsicht verletzt. Er wurde reanimiert, die zweifache Mutter verblutete.

Nach Überzeugung der Kammer ist der Mann schuldunfähig, weil er die Tat unter einer akuten Psychose beging. Das Gericht folgte der Einschätzung der Gutachterin und Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Unklar sei, ob es Streit oder eine andere Konfrontation gegeben habe, sagte der Vorsitzende Richter Theo Dahm. «Das Tatgeschehen bleibt im Dunkeln, deshalb gehen wir nicht von Mord aus.» Es gebe auch keine Anhaltspunkte für Heimtücke. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte könne sich an das Geschehen nicht erinnern, sagte seine Verteidigerin Ines Kilian. Sie sprach von einem «dunklen Loch» und plädierte für Therapie. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Zustand paranoider Schizophrenie aus und sieht die Gefahr weiterer schwerer Straftaten. Der alkohol- und drogensüchtige Mann ohne Ausbildung hatte schon Wochen vor der Tat versucht, sich umzubringen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / David-Wolfgang Ebener