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«Faust des Ostens»-Hooligans vor Gericht

Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild

Sie nannten sich «Faust des Ostens», attackierten Fußballfans, Polizisten und Ausländer. Drei Mitglieder der aufgelösten Dresdner Hooligan-Gruppierung müssen sich nun vor Gericht verantworten - für lange zurückliegende Straftaten.

Es geht um Angriffe auf Fußball-Fans und Ausländer, die Taten liegen lange zurück: Drei Männer aus Dresden, Leipzig und Klipphausen (Landkreis Meißen) müssen sich im Zusammenhang mit der Hooligan-Gruppierung «Faust des Ostens» (FdO) verantworten - nach Jahren. Es geht um die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung und Diebstahl. Der Prozess gegen die 30, 31 und 37 Jahre alten Angeklagten beginnt am Montag (9 Uhr) am Landgericht Dresden. Bis Juli hat die Staatsschutzkammer weitere 19 Verhandlungstage terminiert.

Die Ermittler sehen die Angeklagten als Rädelsführer. Zwei von ihnen waren nach ihren Erkenntnissen im April 2010 an der Gründung der Gruppierung beteiligt, die bis zum Herbst 2012 bestand und bis zu 80 Leute umfasste. Ermittler sehen die FdO verantwortlich für gewaltsame Übergriffe im Umfeld von Fußballspielen des damaligen Zweitligisten Dynamo Dresden auf «Mitglieder anderer Fußballmannschaften, Polizeibeamte und Personen ausländischen Ausssehens».

Dem 30- und dem 31-Jährigen wird vorgeworfen, im April 2011 unter den rund 50 FdO-Mitgliedern gewesen zu sein, die in der Nähe von zwei Diskotheken ein Dutzend Ausländer attackierten. Dabei wurden rechtsradikale Parolen gerufen und drei Angegriffene verletzt. Zusammen mit dem 37-Jährigen soll der 30-Jährige zudem bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung zu Himmelfahrt im Mai 2012 im Dresdner Hauptbahnhof mit weiteren Dynamo-Anhängern Fans des Vereins Erzgebirge Aue angegriffen und verletzt haben.

Verfahren gegen zwei weitere Beschuldigte waren eingestellt worden, in einem Fall gegen Zahlung einer Geldauflage. Nach Angaben des Landgerichts ist keiner der insgesamt fünf Männer zwischenzeitlich wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Da die Staatsschutzkammer über Jahre mit Haftsachen wie den Neonazi-Prozessen um die «Freie Kameradschaft Dresden» beschäftigt war, hatte sich die FdO-Hauptverhandlung verzögert.

Die Angeklagten sind auf freiem Fuß. Bei einer Verurteilung droht ihnen Gefängnis, da für die Bildung einer kriminellen Vereinigung das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht. Bei der Strafzumessung müsse aber auch die sehr lange Verfahrensdauer berücksichtigt werden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Nach Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz gab es 2020 die rechtsextremistischen Fußballfangruppierungen «Kaotic Chemnitz» im Fanumfeld des Chemnitzer FC und «Black Devils» unter den Fans des FC Lausitz Hoyerswerda - unter diesem Namen existiert zudem seit Herbst 2015 auch eine geschlossene Facebook-Gruppe.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH