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Fall Chemnitz: Aufhebung des Haftbefehls beantragt

dpa / Sebastian Willnow
dpa / Sebastian Willnow

Einen Tag nach der nächtlichen Tatortbesichtigung hat die Verteidigung im Prozess zum tödlichen Messerangriff von Chemnitz die Aufhebung des Haftbefehls für den Angeklagten gefordert. Anwältin Ricarda Lang begründete ihren Antrag bei der Verhandlung am Freitag in Dresden damit, dass ein dringender Tatverdacht für ihren Mandanten entfallen sei. Nach ihrer Auffassung habe der Vor-Ort-Termin ergeben, dass eine Verurteilung des Syrers auf der Grundlage der Aussage des Hauptbelastungszeugen nicht möglich sei.

In der Nacht zum Donnerstag hatte es eine Tatortbesichtigung in Chemnitz gegeben. Im Beisein des Angeklagten hatten sich die Prozessparteien einen Eindruck verschafft über die Sichtverhältnisse, wie sie am Tattag in der Innenstadt geherrscht haben könnten. Dabei ging es darum, die Aussagen des Zeugen besser einordnen zu können. Der Libanese hatte ausgesagt, aus einem Fenster des Döner-Ladens das Tatgeschehen beobachtet und den Angeklagten dabei erkannt zu haben.

Unweit des Döner-Imbisses war in den Morgenstunden des 26. August 2018 ein 35 Jahre alter Deutscher erstochen worden. Tatverdächtig sind der 23 Jahre alte Angeklagte sowie ein Iraker, der auf der Flucht ist und nach dem weltweit gefahndet wird. Nach der Tat war es in Chemnitz zu fremdenfeindlichen Übergriffen und rechten Demonstrationen gekommen.

Der Prozess des Landgerichts Chemnitz findet aus Sicherheitsgründen in einem Saal des Oberlandesgerichts Dresden statt. Der 15. Verhandlungstag ist für den 28. Juni angesetzt.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Willnow