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Erste Revisionen gegen Urteile im Mordkomplott-Prozess

Eine Statue der Justitia hält eine Waagschale. / Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waagschale. / Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Nach dem Prozess um die Tötung eines 38-Jährigen aus Großenhain (Landkreis Meißen) haben drei der Angeklagten Revisionen gegen die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Dresden auf Anfrage am Montag mit. Zwei Frauen und zwei Männer waren vergangenen Mittwoch des Mordes schuldig gesprochen worden.

Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass eine 33-Jährige im Sommer 2020 ihren damaligen Freund und ein bekanntes Pärchen zum Mordanschlag auf ihren Ehemann anstiftete und sie diesen gemeinsam ausführten. Bei der Witwe und einem 53-Jährigen stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen wäre.

Nach Überzeugung der Richter wollte die Ehefrau den Mann, mit dem sie auch im Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen Sohn lag, loswerden. Die vierfache Mutter, die bereits von einem anderen Mann mit Zwillingen schwanger war, wollte demnach das Trennungsjahr nicht und die Sterbegeldversicherung in Höhe von 17.000 Euro kassieren. Die Kammer ging deshalb auch von Habgier als Motiv aus. Die vier Deutschen entführten den 38-Jährigen am 13. Juni 2020, die beiden Männer und die Ehefrau quälten ihn dann über Tage in einem einsamen Waldstück. Der Mann starb qualvoll nach ein bis zwei Tagen - der genaue Todeszeitpunkt ließ sich nicht mehr feststellen. Seine Leiche war dann am 19. Juni gefunden worden.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch für die Hauptangeklagte und deren damaligen Freund plädiert, unter anderem wegen Verfahrensfehlern, und bei dem 53-Jährigen zwölf Jahre Haft wegen seiner Hilfe bei der Aufklärung des Verbrechens gefordert und bei dessen Partnerin drei Jahre - wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

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