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Entschuldigung bei Rechtspflegerin: Verfahren eingestellt

Im Berufungsprozess wegen versuchter Nötigung ist das Verfahren gegen einen 57-Jährigen am Landgericht Chemnitz gegen Auflagen vorläufig eingestellt worden. Der Mann muss 1000 Euro an den Hilfsverein Kinderarche Sachsen zahlen. Darüber hinaus musste er sich am Donnerstag im Gerichtssaal bei einer Rechtspflegerin entschuldigen. Die Frau nahm die Entschuldigung an.

Mit dem Beschluss hob die Kammer ein Urteil des Amtsgerichts Chemnitz auf, in dem gegen den Mann aus Bad Essen (Kreis Osnabrück) eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 70 Euro verhängt worden war.

Laut dem erstinstanzlichen Urteil hatte er zusammen mit einem Mitangeklagten durch Forderungen in Millionenhöhe gegen die Frau versucht, die Zwangsversteigerung einer Immobilie zu verhindern. Der gelernte Maler und Lackierer war dabei als Rechtsvertreter aufgetreten. Bei der Berufungsverhandlung gab er sich geläutert. Er distanzierte sich von seinem Verhalten ebenso wie von der Reichsbürgerszene. «Ich bin kein Reichsbürger», sagte der 57-Jährige.

Der Mitangeklagte war nicht zum Prozesstermin erschienen. Dessen Berufung verwarf das Gericht. Damit ist die Geldstrafe aus dem Urteil vom Amtsgericht in Höhe von 160 Tagessätzen zu 15 Euro rechtskräftig.

Die Immobilie des Mannes im erzgebirgischen Marienberg sollte 2012 zwangsversteigert werden. Daraufhin hatte der 62-Jährige von der Rechtspflegerin die Überweisung von 20 Millionen US-Dollar gefordert und ihr im Falle der Nichtzahlung mit dem Eintrag in ein internationales Schuldnerregister gedroht.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas