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Dreieinhalb Jahre für Messerattacke auf geheime Freundin

Eine Justitia-Figur steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Justitia-Figur steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Knapp ein Jahr nach einer Messerattacke auf eine Frau hat das Landgericht Dresden einen 22-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt - wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Mann aus dem Irak war eigentlich wegen versuchten Mordes an einer gleichaltrigen Irakerin angeklagt, die Schwurgerichtskammer befand es als eine Tat in einer «hochemotionalen angespannten Situation». Im Prozess stellte sich zudem heraus, dass die Geschädigte und weitere Zeugen gelogen hatten, um deren Liebesbeziehung zu dem Angeklagten geheim zu halten - aus Angst, dass ihre kurdische Familie sie verstößt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 1 Ks 731 Js 6929/20)

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann der Frau am 2. Februar 2020 in einem Park in Dresden-Strehlen gezielt ein Messer in den Bauch gestochen hat. Sie überlebte nur dank einer Notoperation. Zuvor hatte er jedoch von ihr erfahren, dass das Ende 2017 geborene gemeinsame Baby noch am Leben ist. Die Frau hatte es offenbar auf Druck ihrer Mutter noch in der Klinik zur Adoption freigegeben und dem Angeklagten gesagt, dass es gestorben sei.

Der Vorsitzende Richter Herbert Pröls sprach von einem Prozess voller «Lügen, Unwahrheiten und Halbwahrheiten». Die Wahrheitssuche sei schwierig in «einer sich dynamisch entwickelnden Lügengeschichte». Die Geschädigte hatte bei der Polizei und im Prozess behauptet, der Angeklagte habe sie bedroht und ihr Geld haben wollen. Erst bei einer dritten Befragung gestand sie ihre Liebe zu ihm und berichtete von der geheim gehaltenen Beziehung zu ihm, inklusive gemeinsamen Zukunftsplänen.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH