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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Rockerclub-Verbot

dpa / Fredrik von Erichsen
dpa / Fredrik von Erichsen

Das Verbot des Rockerclubs «Hells Angels MC Bonn» steht ab heute beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Das Bundesinnenministerium hatte den im rheinland-pfälzischen Neustadt/Wied ansässigen Club als kriminelle Vereinigung eingestuft und Ende 2016 verboten. Die Behörden beschlagnahmten das Vereinsvermögen, zu dem unter anderem ein großes Clubhaus gehört.

Die Rocker wehren sich mit ihrer Klage dagegen. Sie machen geltend, dass das Verbot ins Leere laufe, weil der Verein zu dem Zeitpunkt längst aufgelöst gewesen sei. Die Leipziger Richter werden nun die zeitlichen Abläufe genau prüfen müssen. Für die mündliche Verhandlung sind zwei Tage am Donnerstag und Freitag geplant. Wann ein Urteil fällt, ist noch offen.

Die Rocker nannten sich zuletzt trotz ihres Vereinssitzes in Rheinland-Pfalz «Hells Angels MC Bonn», weil sie sich einst von einer Bonner Gruppierung abgespalten hatten.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Fredrik von Erichsen