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BGH: Konditionen für Landkäufer unter der Lupe

dpa / Uli Deck
dpa / Uli Deck

Die Regeln für die Privatisierung von Äckern, Wiesen und Wäldern in Ostdeutschland stehen heute in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Ein Landwirt aus Mecklenburg-Vorpommern streitet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH. Die BVVG verkauft und verpachtet im Auftrag des Bundes ehemals volkseigene Flächen. (Az. V ZR 12/17)

Die Käufer sollen das erworbene Land längere Zeit nur landwirtschaftlich nutzen. Anderenfalls hat die BVVG ein Rückkaufsrecht. Der Kläger möchte auf einem kleinen Teil seiner 71 Hektar Land drei Windräder aufstellen lassen. Die BVVG pocht auf eine Klausel im Kaufvertrag: Danach müsste der Mann ihr 75 Prozent des Betrags abtreten, den er vom Betreiber der Windkraftanlage bekommt.

Nach Angaben des BGH steht diese Regelung in vielen Verträgen. Die Richter haben in letzter Instanz zu entscheiden, ob sie wirksam ist. Der Senat verkündet direkt das Urteil, verhandelt wurde im Juli. Vor den Berliner Gerichten hatte sich der Landwirt durchgesetzt.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Uli Deck