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BGH hebt Leipziger Mord-Urteil teilweise auf

dpa / Volker Hartmann
dpa / Volker Hartmann

Der Prozess um den Tod zweier Frauen 2016 in Leipzig muss zum Teil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Angaben vom Dienstag in Karlsruhe der Revision des Angeklagten hinsichtlich der Tötung der 40-Jährigen im November 2016 und der Störung der Totenruhe in beiden Fällen stattgegeben und das Urteil des Leipziger Landgerichts vom 5. März dahingehend aufgehoben.

Die Feststellungen der Kammer reichten nicht für die Schuldsprüche aus, begründete der 5. Strafsenat den Beschluss vom 30. August. Die Sache wurde zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Leipzig zurückverwiesen. Die Verurteilung für die Tötung einer 43-Jährigen im April 2016 indes ist rechtskräftig.

Der 39-jährige Angeklagte war wegen Mordes und Störung der Totenruhe in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter hatte er die jeweils wehrlosen Frauen in seiner Wohnung erwürgt, ihre Leichen zerstückelt und wie Abfall entsorgt. Sie hatten auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Volker Hartmann