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BGH: Carsten S. muss Kosten des NSU-Verfahrens mittragen

Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht angebracht. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild
Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht angebracht. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild

Der als Waffenbeschaffer der Terrorgruppe NSU verurteilte Carsten S. muss anteilig die Kosten des Münchner Mammutverfahrens und die Auslagen der Nebenkläger mittragen. Die obersten Strafrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarfen seine Beschwerde dagegen, wie sie am Freitag in Karlsruhe mitteilten. Es ist die erste Entscheidung des BGH zum NSU-Prozess. (Az. StB 32/20)

Anders als Beate Zschäpe und drei Mitangeklagte hatte S. seine Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 11. Juli 2018 wieder zurückgezogen, ehe sie den BGH erreichte. Nur gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung erhob er Beschwerde.

Carsten S. ist seit Mitte 2020 frei, nachdem der Rest seiner dreijährigen Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte gestanden, im Jahr 2000 der Neonazi-Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) die «Ceska»-Pistole übergeben zu haben, mit der später neun Morde begangen wurden. Das OLG hatte ihn wegen Beihilfe zu diesen Taten verurteilt.

Im Jugendstrafrecht kann der Tatrichter von der Auferlegung der Kosten und Auslagen absehen. Von dieser Möglichkeit hatte das OLG bei S. keinen Gebrauch gemacht. Die BGH-Richter sehen darin «keine willkürliche Rechtsanwendung». Es sei nicht unvertretbar, «dass das Oberlandesgericht im Rahmen seines Ermessens auch das Gewicht der Tat des Beschwerdeführers und deren Folgen berücksichtigt hat». Der Senat prüfte die Entscheidung damit inhaltlich, obwohl er die isolierte Kostenbeschwerde ohne Revision nicht für zulässig hielt.

Die Revisionen der anderen vier Angeklagten liegen dem für Staatsschutzdelikte zuständigen 3. Strafsenat seit Januar vor. Die Richter hatten damals mitgeteilt, dass die Einarbeitung und Prüfung voraussichtlich einige Monate in Anspruch nehmen werde.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. 2011 nahmen sie sich das Leben, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.

BGH-Mitteilung

BGH zum Eingang der Revisionen am 19. Januar

Urteil des OLG München vom 11. Juli 2018

Erste Mitteilung zur Verkündung (Tenor)

Zweite Mitteilung dazu (Begründung)

Dritte Mitteilung dazu (Strafzumessung)

OLG zur Freilassung von Ralf W. am 17. Juli 2018

OLG am 21. April 2020 zum schriftlichen Urteil

Über die Revisionsabteilung der Bundesanwaltschaft

BGH über Verfahren in Strafsachen

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH