Knapp zwei Jahre nach dem Urteil im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte liegen nun die schriftlichen Urteilsgründe vor. Die Urteilsbegründung wurde am Dienstag zu den Akten genommen, wie das Oberlandesgericht München (OLG) mitteilte. Sie umfasst demnach 3025 Seiten und soll den «revisionsführenden Verfahrensbeteiligten» in Kürze zugestellt werden.
Damit hat das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl die Frist gewahrt, in der die Begründung laut Strafprozessordnung «zu den Akten gebracht» werden muss. Diese Frist wäre an diesem Mittwoch ausgelaufen, rund 93 Wochen nach dem Urteilsspruch vom 11. Juli 2018.
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Bilder: Blick in den Gerichtssaal während des Prozesses um Beate Zschäpe. Foto: Peter Kneffel/dpa-Pool/dpa