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2021 weniger Verfahren zu rechtem Hass im Netz bei Justiz

Ein Mauszeiger klickt auf den Hashtag «Hass». / Foto: Lukas Schulze/dpa/Illustration
Ein Mauszeiger klickt auf den Hashtag «Hass». / Foto: Lukas Schulze/dpa/Illustration

Hass und Hetze im Netz sind nicht erst seit Pegida und Corona an der Tagesordnung. Viele Tweets, Posts und andere Beiträge in Chats und auf Seiten erfüllen Straftatbestände.

Bei den sächsischen Staatsanwaltschaften sind im vergangenen Jahr insgesamt 477 Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer und rassistisch motivierter Straftaten im Internet eingegangen. Das waren 42 weniger als 2020 mit insgesamt 519 und somit ein Minus von acht Prozent, wie aus der Statistik für Strafverfahren «Innerer Frieden rechtsextremistisch mittels Internet» der Generalstaatsanwaltschaft hervorgeht. Davon richteten sich 462 Verfahren gegen bekannte Täter und 57 Verfahren gegen unbekannte Täter.

In den meisten Fällen (313) ging es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und in 133 Fällen um Volksverhetzung oder Gewaltdarstellungen. Dabei waren die Tatverdächtigen in 422 Verfahren bekannt und in 55 unbekannt. 26 Ermittlungen wurden eingestellt, weil die Beschuldigten minderjährig waren.

In insgesamt 80 Verfahren konnten Täter nicht ermittelt werden, wobei unklar ist, wie viele davon schon vor 2021 anhängig waren, sagte eine Sprecherin der Behörde. In 298 Fällen gab es keinen Tatnachweis oder es wurde die Unschuld des Verdächtigen festgestellt. 52 Ermittlungen wurden wegen geringer Schuld, zum Teil gegen Auflagen, eingestellt, und weitere 135 Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende nach dem Jugendgerichtsgesetz.

103 Fälle endeten mit einer Verurteilung, in 83 Prozent zu Geldstrafen. Sieben Angeklagte erhielten Jugend- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, vier davon auf Bewährung. Nach drei Verhandlungen ergingen Freisprüche, vier erledigten sich den Angaben nach anderweitig, etwa durch Zusammenführung mit anderen Verfahren bei Gericht.

Die Statistik zum Komplex Hasskriminalität im Netz generell für 2021 liegt nach Angaben der Sprecherin noch nicht vor. Das Thema Corona spiele eine große Rolle. Bisher stehen aber nur drei Ermittlungsverfahren in dem Zusammenhang zu Buche, wobei die Registrierung nicht immer bei Eingang erfolge. In der Regel seien Beweissicherung und Identifizierung der Täter schwierig und die Ermittler etwa auf Anbieter entsprechender Dienste angewiesen.

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