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Testpflicht für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten

Ein Abstrichstäbchen wird in einer ambulanten Corona-Test-Einrichtung gehalten. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Ein Abstrichstäbchen wird in einer ambulanten Corona-Test-Einrichtung gehalten. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Einreisende, die aus Corona-Risikogebieten im Ausland kommen, müssen sich von Samstag an im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge testen lassen. Das sieht eine neue Allgemeinverfügung vor, die der Landkreis am Donnerstag veröffentlicht hat. Sie gilt demnach vom zweiten Weihnachtsfeiertag (Samstag) bis zum 28. Dezember. Laut Mitteilung des Landkreises müssen sich die Betroffenen nach ihrer Einreise beim Gesundheitsamt melden und umgehend ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Dieser Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein.

Außerdem werden sie über die Verfügung verpflichtet, sich fünf Tage nach ihrer Einreise einem weiteren Test zu unterziehen. Zuvor waren ähnliche Regeln bereits in Bayern und in Nordrhein-Westfalen eingeführt worden. Sachsen ist bundesweit das Land mit der höchsten Zahl an Neuinfizierten pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Am Donnerstag lag dieser Wert nach Angaben des Robert Koch-Instituts bei 425,7. Für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge lag der Wert bei 576,6. Das war der zweithöchste Wert für einen Landkreis bundesweit - nach dem Landkreis Bautzen mit 585,5.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH