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Schriftliche Azubi-Prüfungen in Sachsen werden verschoben

Ein Klassenzimmer in einer Staatlichen Berufsbildenden Schule steht leer. Foto: Bodo Schackow/zb/dpa/Archivbild/Symbolbild
Ein Klassenzimmer in einer Staatlichen Berufsbildenden Schule steht leer. Foto: Bodo Schackow/zb/dpa/Archivbild/Symbolbild

Die schriftlichen Abschlussprüfungen für die rund 8300 Auszubildenden aus dem Bereich der Industrie- und Handelskammer(IHK) in Sachsen werden wegen der Corona-Pandemie verschoben. Neuer Termin ist der 16. bis 19. Juni 2020. Die mündlichen beziehungsweise praktischen Prüfungen sollen nach derzeitigem Stand wie geplant ab 2. Mai beginnen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den IHK Dresden, Chemnitz und Leipzig.

Weniger betroffen sind die rund 2100 Auszubildenden im Handwerk im Freistaat. Deren Gesellenprüfungen Teil 2, in die auch der praktische Teil integriert ist, beginnen erst im Sommer. Der erste Teil der Prüfungen fand für die überwiegende Zahl der Auszubildenden bereits im vergangenen Jahr statt.

«Unser Ziel bleibt es, den 31. August als Ende des Ausbildungsjahres einzuhalten», betonte Gabriele Hecker, Geschäftsführerin Bildung der IHK Chemnitz. Beginnen die mündlichen und praktischen Prüfungen tatsächlich ab 2. Mai, wäre es das erste Mal in der Geschichte der IHK Sachsen, dass diese bereits vor dem theoretischen Teil abgehalten werden.

Dies stelle für die Prüflinge aber kein Problem dar, da die Prüfungsteile nicht aufeinander aufbauen, sagte Lars Fiehler, Pressesprecher der IHK Dresden. «Sollten praktische Prüfungen im Sommer 2020 betroffen sein, ist es das oberste Ziel der IHK-Organisation, alle Auszubildenden nach Möglichkeit bis Lehrvertragsende zu prüfen. Unsere IHK-Aus- und Weiterbildungsberater sind im ständigen Austausch mit den IHK-Ausbildungsbetrieben sowie mit möglichen Auszubildenden», ergänzte Jörg Hübner, Pressesprecher der IHK zu Leipzig.

Auf den Beginn eines Anstellungsverhältnisses hätte eine Verschiebung der Prüfungen über das Ende des Ausbildungsjahres hinaus keinen großen Einfluss. Das Ende der Lehrzeit und das Ausbildungsverhältnis bestünde weiter. «Das wäre formal nichts anderes, als wenn ein Azubi seine Abschlussprüfung nicht besteht und diese im nächsten Prüfungszeitraum wiederholt. Auch dann würde sich das Ausbildungsverhältnis automatisch um diesen Zeitraum verlängern. Den Ausbildungsbetrieben ist diese Verfahrensweise bekannt, so dass sie auch mit der aktuellen Situation umgehen können», erklärte Fiehler.

Die Handwerkskammern im Freistaat sind gegenwärtig noch entspannt, da die beruflichen Abschluss- und Gesellenprüfungen zum Großteil unter normalen Umständen für den Zeitraum zwischen Ende April bis August 2020 terminiert sind. «Wir gehen davon aus, dass die Prüfungen - sowohl Theorie als auch Praxis - im Frühsommer stattfinden können, so dass die Azubis zum 1. September als Gesellen ins Berufsleben starten können. In unserem Bildungs- und Technologiezentrum verfügen wir über die räumlichen, technischen und personellen Kapazitäten, um Prüfungen mit dem notwendigen Infektionsschutz und der Einhaltung der Hygienemaßnahmen durchzuführen», betonte Andrea Wolter, Pressesprecherin der Handwerkskammer zu Leipzig.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Klassenzimmer in einer Staatlichen Berufsbildenden Schule steht leer. Foto: Bodo Schackow/zb/dpa/Archivbild/Symbolbild