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OLG: Sachsens Ordentliche Gerichtsbarkeit arbeitet weiterhin

Ein Aufsteller mit dem Wappen von Sachsen und der Aufschrift «Oberlandesgericht». Foto: Robert Michael/zb/dpa/Archivbild/Symbolbild
Ein Aufsteller mit dem Wappen von Sachsen und der Aufschrift «Oberlandesgericht». Foto: Robert Michael/zb/dpa/Archivbild/Symbolbild

Das Oberlandesgericht (OLG) sowie die Land- und Amtsgerichte in Sachsen arbeiten trotz der verschärften Bedingungen aufgrund der Coronakrise. Nach Angaben des OLG in Dresden vom Montag ist jedoch der Besuchsverkehr nahezu vollständig eingeschränkt. «Verhandlungen finden nur noch statt, wenn dies unerlässlich ist.» Das Funktionieren des Rechtsstaates sei gerade in Krisenzeiten unerlässlich, sagte OLG-Präsident Gilbert Häfner. Die Bürger könnten sich darauf verlassen, «dass die Gerichte alles dafür tun, um dies zu gewährleisten».

Laut OLG wird über Aufhebung und Verlegung von Terminen gegebenenfalls kurzfristig informiert. Zu stattfindenden Verhandlungen können Verfahrensbeteiligte und Anwälte trotz der Ausgangsbeschränkungen anreisen. Besucher indes werden nur nach Terminvereinbarung zur Erledigung eines unaufschiebbaren Geschäfts eingelassen. Zahlreiche Regelungen für den internen Gerichtsbetrieb sollen das Infektionsrisiko «auf das absolute Minimum» begrenzen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Aufsteller mit dem Wappen von Sachsen und der Aufschrift «Oberlandesgericht». Foto: Robert Michael/zb/dpa/Archivbild/Symbolbild