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Neue Corona-Verordnung: Ausweitung der Maskenpflicht

Eine Atemschutzmaske liegt auf einem Tisch im Sonnenschein. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild
Eine Atemschutzmaske liegt auf einem Tisch im Sonnenschein. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

In Sachsen gelten vom heute an neue Corona-Regeln. Unter anderem müssen dann beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn Masken mit besserem Schutz getragen werden. Dazu zählen OP-Masken oder Filtermasken der Schutzklasse FFP2. Eine einfache Stoffmaske ist dann dort tabu - darf aber weiterhin auf der Straße getragen werden. Auch in Kirchen und Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen müssen Besucher mindestens eine OP-Maske tragen. Zudem müssen Arbeitgeber mehr Homeoffice ermöglichen, wenn dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Nach Bund-Länder-Beratungen hat Sachsen seine Landesverordnung in einigen Punkten nachgeschärft. Die Regeln gelten nun bis zum 14. Februar.

Städte und Landkreise bekommen zudem mehr Freiheit bei Entscheidungen: Sinkt die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche an fünf Tagen nacheinander unter 100, können sie die nächtlichen Ausgangssperren aufheben.

Aktuelle Verordnung

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH