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Kein Prozess im Leipziger Organspendeskandal

dpa / Soeren Stache
dpa / Soeren Stache

Fünf Jahre nach dem Auffliegen eines Organspendeskandals am Leipziger Uniklinikum wird es keinen Strafprozess gegen zwei Ärzte geben. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Leipzig vom Februar sei als unbegründet verworfen worden, teilte das Oberlandesgericht Dresden (OLG) am Montag mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Ärzten vorgeworfen, in 31 Fällen Krankendaten so manipuliert zu haben, dass ihre Patienten schneller auf der Warteliste für ein Spenderorgan nach vorne rückten. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als versuchten Totschlag. Das Landgericht hatte keinen hinreichenden Tatverdacht festgestellt und die Eröffnung eines Strafprozesses gegen zwei Ärzte abgelehnt. Dagegen hatte die Anklagebehörde Beschwerde eingelegt, die nun verworfen wurde. Gegen den Beschluss des OLG sind keine Rechtsmittel vorgesehen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Soeren Stache