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Experte: Kein Beitrag für Fitnessstudios bei Schließung

Ein Wegweiser zur Verbraucherzentrale ist zu sehen. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Ein Wegweiser zur Verbraucherzentrale ist zu sehen. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die Beiträge für Fitnessstudios oder das Anrecht im Theater müssen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen bei coronabedingter Schließung der Einrichtungen nicht bezahlt werden. Wenn Leistungen deswegen nicht mehr in Anspruch genommen werden könnten, müsse für diesen Zeitraum auch nicht bezahlt werden, sagte der Rechtsexperte Michael Hummel am Dienstag in Leipzig. Die meisten Verträge enthielten für solche Fälle keine Regelungen.

Eine Lösung des Problems könne sein abzuwarten, bis die Verbraucher die Leistungen wieder in Anspruch nehmen können, so der Experte. Für eine außerordentliche Kündigung dürfte eine vorübergehende Schließung wegen des Coronavirus in der Regel jedoch nicht ausreichen. Schließlich könne man das Fitnessstudio ja nutzen, wenn es wieder geöffnet habe.

«Am besten ist es, sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen und sich auf eine einvernehmliche Lösung zu einigen», riet Hummel. Mancher überlege aber auch, aus Verbundenheit trotzdem weiter zu zahlen. «Viele Unternehmen befinden sich momentan durch Corona in einer akuten Krise», räumte Hummel ein. «Wenn ich meine Unterstützung zeigen möchte, kann ich natürlich den Dauerauftrag weiterlaufen lassen.»

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Wegweiser zur Verbraucherzentrale ist zu sehen. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild