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Erlass für partielle Impfpflicht bis Mitte Februar geplant

Der sächsische Erlass zur Umsetzung der Corona-Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal soll möglichst bis Mitte Februar vorliegen. Ziel sei die zweite Februarwoche, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit. Zurzeit laufen den Angaben zufolge noch Beratungen zwischen Bund und Ländern, um eine bundesweit möglichst einheitliche Umsetzung sicherzustellen.

Der Bundestag hatte im Dezember eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, die für Personal etwa in Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt. Die Länder müssen das Gesetz nun durch Erlasse regeln. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) betonte, dass Sachsen dafür mit allen Betroffenen reden wolle, um sich über vertretbare Umsetzungsregelungen zu verständigen. «Wir werden natürlich auch die Landkreise und Kreisfreien Städte einbinden und den geplanten Erlass in der kommenden Woche mit den Landräten, den Oberbürgermeistern und den Gesundheitsämtern abstimmen», sagte sie. Genauso spreche die Landesregierung mit Verbänden und betroffenen Einrichtungen.

Die Diakonie Sachsen mahnte am Freitag, dass die Landesregierung dringend dafür sorgen müsse, dass die Impfpflicht einheitlich umgesetzt wird. «Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der föderalen Strukturen in Deutschland ab Mitte März jedes Gesundheitsamt in jedem sächsischen Landkreis unterschiedlich entscheidet, ob und wann es Betretungsverbote ausspricht», sagte der Vorstandsvorsitzende Dietrich Bauer. Es brauche dringend Handlungssicherheit, um Dienstpläne schreiben und Verträge mit neuem Personal abschließen zu können.

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