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Ex-AfD-Abgeordneter Maier zurück in der sächsischen Justiz

Jens Maier, ehemaliger AfD-Bundestagsabgeordneter, spricht auf einer Kundgebung / Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Archivbild
Jens Maier, ehemaliger AfD-Bundestagsabgeordneter, spricht auf einer Kundgebung / Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Archivbild

Pünktlich zu seinem Dienstantritt hat das Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier eingeleitet. Nach Meinung des Gerichts bestehe der Verdacht, dass Maier seine Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt habe, teilte das Justizministerium am Montag mit. Maier war zu Wochenbeginn in die sächsische Justiz zurückgekehrt und hatte seinen Dienst beim Amtsgericht Dippoldiswalde angetreten.

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete hatte sein Mandat bei der Wahl 2021 verloren. Der sächsische Verfassungsschutz stuft ihn als Rechtsextremisten ein, wie im Oktober 2020 bekannt wurde. Seine mögliche Weiterbeschäftigung als Richter hatte Unmut und Kritik ausgelöst. Maier und die AfD wollten sich auf Anfrage am Montag nicht äußern.

Justizministerin Katja Meier (Grüne) begrüßte den Schritt des zuständigen Landgerichts Dresden ausdrücklich. «Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienst des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten», sagte sie. Es sei wichtig, dass sich Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen könnten.

Maier habe «ordnungsgemäß seinen Dienst beim Amtsgericht Dippoldiswalde angetreten», teilte der Direktor des Gerichtes, Rainer Aradei-Odenkirchen, auf Anfrage mit. Maier werde im Wesentlichen für allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten sowie zu einem kleinen Teil für Nachlasssachen zuständig sein.

Gegen den früheren Abgeordneten laufen parallel noch Verfahren vor dem Dienstgericht für Richter. Das sächsische Justizministerium hatte dort beantragt, dass der Jurist in den Ruhestand versetzt wird. Eine Entscheidung darüber steht aber noch aus. Auch zu einem Eilantrag, Maier vorläufig die Amtsgeschäfte zu untersagen, gab es zunächst keine Entscheidung, so dass er am Montag seinen Job antrat. Das Dienstgericht begründete die Verzögerung mit «prozessualen Gründen».

Nach dem entsprechenden Paragrafen des Richtergesetzes kann ein Richter auch in den Ruhestand versetzt werden, «wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden».

Die Grünen im Landtag betonten, dass trotz der zwei laufenden Verfahren alle Verfassungsorgane ihre Möglichkeiten nutzen müssten, um einen Rechtsextremisten von der Richterbank zu entfernen. «Ich bin deshalb der Überzeugung, dass auch eine Richteranklage durch den Sächsischen Landtag weiterhin auf der Agenda steht», sagte der verfassungspolitische Sprecher Valentin Lippmann. Die Fraktion erwarte dazu ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Staatsrechtlers Christoph Möllers.

Mit einer Richterklage könnte der Landtag das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Versetzung eines Richters in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu erreichen oder auch seine Entlassung zu erwirken. Für diesen Schritt ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich. Die CDU steht der Richteranklage bislang skeptisch gegenüber.

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