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Schloss- und Burgbeschäftigte: Mehr Geld und Urlaub

Die Beschäftigten der Schlösser Augustusburg und Lichtenwalde sowie der Burg Scharfenstein sollen mehr Geld und Urlaub erhalten. Das geht aus einem Vertragsentwurf der Betreibergesellschaft hervor, der dem Betriebsrat vorgelegt wurde. Danach sollen die Mitarbeiter von Januar 2018 bis zu 21 Prozent mehr Gehalt bekommen, teilte die Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde gGmbH am Montag mit. Zudem seien der 24. Dezember für alle Angestellten als Urlaubstag vorgesehen sowie weitere freie Tage abhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Das Paket sei den Mitarbeitern in der vorigen Woche vorgestellt worden. Bedingung dafür sei der Verzicht auf den von der Gewerkschaft Verdi geforderten Tarifvertrag und die Beendigung der Warnstreiks. Unter Berücksichtigung der in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter steigenden Löhne umfasse das Gesamtpaket einen Wert von 245 000 Euro, teilte die Betreibergesellschaft mit. Dies sei nur durch die Unterstützung des Freistaates Sachsen zu stemmen.

Laut Geschäftsführerin Patrizia Meyn würde ein Tarifvertrag «den Haushaltsrahmen auf lange Sicht sprengen und die Gesellschaft unausweichlich in die Insolvenz führen». Der Betriebsrat soll bis zum 29. September eine Entscheidung treffen.

Verdi sieht das Angebot als Reaktion auf die bisherigen drei Warnstreiks. «Es ist ein Fortschritt», sagte Verhandlungsführer Olaf Broszeit der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings zeige das Angebot, dass die Geschäftsführung die Gewerkschaft aus ihrem Betrieb heraushalten wolle, betonte er. Broszeit bedauerte, dass das Angebot nicht an Verdi, sondern den Betriebsrat gerichtet sei.

Die Gewerkschaft will die Offerte nun mit den Mitgliedern besprechen. In dieser Woche werde eine Betriebsversammlung erfolgen, in der Folge eine Mitgliederversammlung. Broszeit stellte weitere Warnstreiks in Aussicht, sollte das Angebot der Geschäftsführung abgelehnt werden.

Verdi fordert nach eigenen Angaben für die Beschäftigten einen ähnlichen Tarifvertrag, wie er für die Angestellten der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH gilt. Alleiniger Gesellschafter bei beiden Gesellschaften ist der Freistaat Sachsen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Hendrik Schmidt