loading

Nachrichten werden geladen...

Bis zu 95 Euro Kinderkrankengeld für Selbstständige

Urheber des Bildes Stark4Sachsen
Urheber des Bildes Stark4Sachsen

Auch Selbstständige könnten bundesweit von der pandemiebedingten Erhöhung der Kinderkrankentage profitieren.

Am 12.01.2021 hat die Bundesregierung das Gesetz für die Erhöhung der Kinderkrankentage, aufgrund der Schul- und Kitaschließungen beschlossen. Leider mussten wir mit erschrecken feststellen, dass auch hier wieder nicht bis zum Schluss gedacht und die Selbstständigen ausgeschlossen wurden.

Wir sind der Auffassung das grundsätzlich Selbstständige wissen, dass sie im Normalfall keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Diese Verantwortung und Risiko bringen wir für unsere unternehmerische Freiheit gern ein. Die aktuelle Situation verändert jedoch die Vorzeichen.

Natürlich sehen wir das als selbstverständlich an, dass, wenn die Regierung Schulen und Kitas schließt, auch den Selbstständigen eine Entschädigung für die Doppelbelastung zustehen müsste. Dabei geht es allein um die Gleichbehandlung, so wie es unser Grundgesetz vorsieht.

Auf der Grundlage des Grundgesetztes suchten wir direkt das Gespräch zu Landtagsabgeordneten in Sachsen und zu Bundestagsabgeordneten. In den Gesprächen zeigte sich, dass hier auf Bundesebene tatsächlich eine Lücke vorhanden war.

Das Land Nordrhein Westphalen hat diese Ungleichheit früher erkannt und gehandelt. Privatversicherte erhalten hier einen Tagessatz von 95 Euro für bis zu 10 Kinderkrankentage pro Person beziehungsweise bis 20 Tage bei Alleinerziehenden.

Wir freuen uns, dass wir durch offene Gespräche mit der Landesregierung und Vertretern der Bundesregierung die Themen besprechen konnten und diese jetzt nochmal im Bundestag aufgegriffen wurden. Wir gehen fest davon aus, dass die Ungleichbehandlung schnellstmöglich angepasst wird.

Wir werden uns weiter als Impulsgeber und Interessenvertretung für Unternehmen in Sachsen stark machen.

Ihre Carmen Andres