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Weniger Hartz-IV-Klagen: Oft Streit um Kosten für Unterkunft

dpa / Oliver Berg
dpa / Oliver Berg

Die Zahl der Klagen und Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide geht in Sachsen-Anhalt zurück. Damit liegt das Land im Bundestrend. Im vergangenen Jahr waren im Schnitt 17 200 Klagen anhängig, 2017 waren es rund 19 400 und damit 2200 Klagen mehr, wie die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit am Donnerstag in Halle mitteilte.

Auch die Zahl der Widersprüche gegen die Bescheide der Jobcenter sei binnen Jahresfrist landes- und bundesweit gesunken. Ein Grund für den Rückgang sei die sinkende Zahl der Bedarfsgemeinschaften: Weniger Menschen bezogen demnach entsprechende Grundsicherungsleistungen (Hartz IV).

Häufigster Klagegrund sind den Angaben zufolge die Kosten der Unterkunft und Heizung. 2018 blieben in Sachsen-Anhalt fast zwei Drittel aller Klagen ohne Erfolg, mehr als die Hälfte der Widersprüche wurden zurückgewiesen. Die meisten Widersprüche werden nach Angabe der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide eingelegt, wenn etwa Einkommen in wechselnder Höhe anfällt und der Leistungsanspruch nachberechnet werden muss. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Bescheide zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie für bewilligte Kosten der Unterkunft.

Gründe hierfür sind laut BA vor allem die äußerst komplexe und detaillierte Gesetzeslage und die zum Teil unterschiedliche Rechtsprechung in den Bundesländern. Die Widersprüche gegen Sanktionen sind mit einem Anteil von sieben Prozent relativ gering.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Oliver Berg