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Jobcenter überweisen Zuschuss für Schulbedarf von Kindern

dpa / Holger Hollemann
dpa / Holger Hollemann

Knapp zwei Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres zahlen die Jobcenter in Sachsen einen Zuschuss für den Schulbedarf von Kindern aus. Empfänger von Arbeitslosengeld II haben zum 1. August automatisch mit ihren Bezügen zusätzlich 70 Euro überwiesen bekommen. Das Geld ist eine Leistung aus dem Bildungspaket und soll die Anschaffung von Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial sowie Schulranzen oder Turnbeuteln erleichtern, teilte die sächsische Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Chemnitz mit.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis unter 25 Jahre, für die Leistungen aus der Grundsicherung gezahlt werden, haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket, hieß es. Dazu gehörten auch 100 Euro pro Schuljahr. Die Summe werde zweigeteilt ausgezahlt: 70 Euro am 1. August und 30 Euro im Februar darauf.

Laut Arbeitsagentur wurde im August des vergangenen Jahres der Zuschuss für mehr als 45 000 Schüler ausgezahlt. Die zweite Rate während der Winterferien im Februar 2018 sei für gut 42 000 Kinder und Jugendliche gezahlt worden.

Der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf muss nicht gesondert beantragt werden, teilte die Behörde mit. Nur Familien, die kein Arbeitslosengeld II erhielten, weil sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen würden, müssten für den Schulbedarf beim Landkreis oder der Stadt einen gesonderten Antrag stellen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Holger Hollemann

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