Ukrainische Flüchtlinge in Sachsen müssen ihr Auto aus der Heimat weiterhin nicht in Deutschland zulassen. Eine dafür geltende Ausnahmeregelung wurde bis Ende September verlängert, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag in Dresden mitteilte. Damit werde einer Bitte des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur entsprochen. Eigentlich wäre die Regelung Ende März ausgelaufen.
Normalerweise müssen Autos in Deutschland spätestens dann zugelassen werden, wenn sich das Fahrzeug ein Jahr nach Grenzübertritt im Bundesgebiet befindet. Nach der Ausnahmeregelung können Ukrainer ihre Fahrzeuge weiter mit der heimischen Zulassung nutzen, auch wenn sie mit ihrem Fahrzeug schon länger als ein Jahr in Sachsen leben.
Im Freistaat wurde laut Mitteilung bislang eine hohe dreistellige Anzahl an befristeten Ausnahmen von der Pflicht zur Umschreibung oder Zulassung in Deutschland erteilt.
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